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Offene Badekur in Bad Füssing

Die ambulante Badekur

Die ambulante Badekur ist wieder da! Bereits die alten Römer kannten die förderliche Gesundheitswirkung von Heilbädern, wovon sie zahlreiche im gesamten Imperium anlegten. Mediziner des 16. und 17. Jahrhunderts entwickelten darauf basierend erste Badekonzepte, bevor im 18. Jahrhundert die ersten Kurorte in Europa entstanden. In den 1950er Jahren begann, nach dem Fund von Thermalquellen, der Kurbetrieb auch in Füssing, das einige Jahre später zu Bad Füssing umbenannt wurde.

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Vorteile einer

Badekur

Ihr Hausarzt/Orthopäde am Heimatort kommen zu dem Ergebnis, dass eine Vorsorgemaßnahme für den Patienten zum Vorteil ist. Erwartbare, zukünftige Erkrankungen sollen abgewendet und bestehende bekämpft werden.

Ablauf einer

Badekur

Die Beantragung der Badekur erfolgt über den Hausarzt oder Orthopäden am Heimatort (nur gültig für gesetzlich Versicherte). Entsprechend dem Krankheitsbild werden vom ortsansässigen Kur-/Badearzt Verordnungen für Thermalbäder, Naturfango, Massagen, Krankengymnastik, Lymphdrainage, Elektrobehandlung usw. ausgestellt. Wie oft kann eine ambulante Badekur beantragt werden? Alle drei Jahre, bei medizinischer Notwendigkeit auch öfter. Nach Kurende können Sie abhängig von Ihrer Krankenkasse einen Zuschuss bis zu EUR 16,00 pro Person und Tag beantragen.

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